Leistungen der gesetzlichen/privaten Krankenkasse
Die Verordnung der Leistungen erfolgt durch den Haus- oder behandelnden Facharzt. Jedem Versicherten stehen folgende Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse nach Genehmigung zu:
Leistungen der Behandlungspflege:
- Verabreichen von Medikamenten
- Injektionen subkutan und intramuskulär
- Wundversorgung
- Verbandswechsel
- Kompressionsverbände, -strümpfe
- Stomaversorgung, soweit medizinisch indiziert
- Dekubitusversorgung
- Infusionsüberwachung
- Port-Versorgung
- Anlage/Wechseln eines Urinkatheters
- Einläufe, soweit medizinisch indiziert
- Postoperative Versorgung
- Blutdruck- und Blutzucker-Kontrollen, soweit medizinisch indiziert
- PEG-Versorgung, soweit medizinisch indiziert
- u. a.
Sofern der Versicherte oder dessen Angehörige nicht in der Lage sind, diese Verrichtungen selbst und/oder fachgerecht auszuführen, können diese von uns übernommen werden.
Die Abrechnung nehmen wir direkt mit der jeweiligen Krankenkasse vor.
Informationen über Pflegegrade
Voraussetzung für die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit:
Pflegebedürftigkeit wird anerkannt, wenn der Versicherte Hilfe bei folgenden Verrichtungen des täglichen Lebens benötigt:
- Körperpflege
- Ernährung
- Mobilität
- hauswirtschaftliche Versorgung
Die Zuordnung in einen Pflegegrad wird durch die Voraussetzung, die Häufigkeit und den zeitlichen Aufwand bestimmt.
Die Abstufungen der Hilfeleistungen der Pflegekassen sind im SGB XI §36, Abs. 3 festgelegt.
Für Versicherte des Pflegegrades 1 sind Entlastungsleistungen bis zu einem Gesamtwert in Höhe von 125 Euro vorgesehen. Für Versicherte des Pflegegrades 2 sind Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert in Höhe von 689 Euro vorgesehen.
Versicherte des Pflegegrades 3 werden von der Pflegekasse mit Pflegeeinsätzen bis zu einem Gesamtwert von 1298 Euro je Kalendermonat unterstützt, bei dem Pflegegrad 4 entspricht die Leistung der Kasse Pflegeeinsätzen bis zu einem Gesamtwert von 1612 € pro Kalendermonat. Der Beitrag der Pflegekasse für Versicherte mit dem Pflegegrad 5 liegt bei einer vorgeschriebenen Höhe von 1995 Euro.
Informationen über Pflegegeld
Haben Sie Fragen zum Pflegegeld? Sprechen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne.